Bartels, Mehring & Partner - Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht aus Hannover

Sie befinden sich hier: Kanzlei » 10 Thesen im Arbeitsrecht » These 10: Der beste Prozess i...

06.02.2012

10 Thesen im Arbeitsrecht

These 10: Der beste Prozess ist der vermiedene Prozess

Prozesse vermeiden

These: Umstrukturierungen führen häufig zu Personalreduzierungen, an deren Ende Kündigungen stehen. Diese Maßnahmen führen zu psychologischen Belastungen sowohl für die betroffenen als auch für die verbleibenden Arbeitnehmer und in deren Folge zu Störungen des Betriebsfriedens und nicht selten zum Gang zu den Arbeitsgerichten. Das lässt sich vermeiden, wenn man die Vertragsbeendigung richtig handhabt.

Um Streit zu vermeiden

Eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen zu beenden, besteht im Instrument der Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Beide gilt es voneinander zu unterscheiden: Während der Aufhebungsvertrag die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrages klärt, kommt der Abwicklungsvertrag nach Ausspruch einer Kündigung zum Tragen und regelt die Rechtsbeziehung beider Parteien.

Der Arbeitnehmer muss wissen, dass in solchen Fällen eine Sperrzeit für sein Arbeitslosengeld ausgelöst werden kann, da er aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat.

… und was noch zu regeln ist

Im Aufhebungsvertrag regeln Sie alle Aspekte, wie zum Beispiel Beendigungszeitpunkt, Aufhebungsbegründung, Gehaltsfortzahlung, Abfindung, betriebliche Altersversorgung, Zeugnis, Dienstwagen oder Geheimhaltung. Auch eine eventuelle Freistellung bis zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses können die Parteien hier festlegen.

Eine Abfindung, die sich in der Praxis aus den genannten Verträgen ergibt, ist gut investiert: Sie erspart den Gang vor das Arbeitsgericht und damit Zeit, Geld und Ärger.

Schlagworte/Tags zum Thema Arbeitsrecht bei Bartels, Mehring & Partner

Aufhebungsvertrag Betriebsrat Flexible Arbeitszeit Kündigung Kündigungsschutz Mitarbeiter Outsourcing Prozess Sozialplan Tarifvertrag Urlaub Verträge Vertragsgestaltung