10 Thesen im Arbeitsrecht
These 4: Flexibilität durch erweitertes Direktionsrecht
These: Genauso wie sich das ganze Unternehmen im Laufe der Zeit ändert, so wandeln sich die Arbeitsverhältnisse des einzelnen Mitarbeiters. Nach Jahren der Anstellung können andere Kompetenzen gefragt sein, sich Aufgabenbereiche erweitern oder verengen. Haben Sie beim Ausarbeiten Ihrer Arbeitsverträge an die Erweiterung Ihres Direktionsrechts gedacht, sind Sie für die Veränderungen gewappnet.
Was bedeutet das erweiterte Direktionsrecht konkret?
Die vertragliche Erweiterung Ihres Direktionsrechts als Arbeitgeber bietet Ihnen die Möglichkeit, den Mitarbeiter perspektivisch in anderen Bereichen und zu anderen Konditionen als ursprünglich vereinbart, einzusetzen. Die Vereinbarung beinhaltet eine vorab gegebene Zustimmung des Arbeitnehmers zu später notwendig werdenden Anpassungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines bestimmten Rahmens, den die Klausel vorgibt.
Für die Änderung der materiellen Arbeitsbedingungen ist der Arbeitsvertrag das flexibelste Instrument. Änderungsklauseln versetzen Sie in die Lage, den Mitarbeiter mittels Weisungen mit anderen Aufgaben zu betrauen, an einem anderen Ort einzusetzen oder die Lage der Arbeitszeiten zu verändern.
Für Betriebe mit 500 und mehr Mitarbeitern…
Bei den meisten größeren Betrieben über 500 Mitarbeiter besitzt dieses erweiterte Direktionsrecht höchste Priorität. Dies liegt in erster Linie daran, dass diese Betriebe stärker an die Tarife gebunden und damit den Zwängen einheitlicher und inflexibler Tarifverträge unterworfen sind.
Mit Änderungsklauseln eröffnen sich Möglichkeiten zur Vereinfachung der Arbeitsgestaltung und zum Abbau von finanziellen Belastungen. Ihre Weisungsbefugnis wird vertraglich erweitert und die Flexibilität des Arbeitsvertrages steigt.








