Arbeitsrecht von A - Z
Urlaub
BAG 18.03.03, 9 AZR 190/02
Auch wenn ein Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahres arbeitsunfähig war, entsteht der Urlaubsanspruch nach Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit und jeweils ab 01.01.
Sie befinden sich hier: Kanzlei » Arbeitsrecht von A - Z » Urlaub
21.05.2012
BAG 18.03.03, 9 AZR 190/02
Auch wenn ein Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahres arbeitsunfähig war, entsteht der Urlaubsanspruch nach Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit und jeweils ab 01.01.