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21.05.2012

Arbeitsrecht von A - Z

Urlaub

BAG 18.03.03, 9 AZR 190/02

Auch wenn ein Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahres arbeitsunfähig war, entsteht der Urlaubsanspruch nach Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit und jeweils ab 01.01.

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