Als Scheinselbständige werden erwerbstätige Personen bezeichnet, die auf Grund der tatsächlichen Ausgestaltung und Handhabung des Beschäftigungsverhältnisses zu den abhängig Beschäftigen (Arbeitnehmern) zählen, aber als Selbständige auftreten und oftmals als solche im zu Grunde liegenden Vertrag bezeichnet werden. Die Scheinselbständigkeit ist für beide Seiten mit ganz erheblichen rechtlichen und damit wirtschaftlichen Risiken verbunden: Risiken des Auftraggebers: [...]







