Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung durch den Arbeitnehmer
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Wunsch des Arbeitnehmers ist in der Regel unproblematisch. Hierbei sind lediglich die maßgeblichen (gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen) Kündigungsfristen zu beachten. Verfügt der Arbeitnehmer allerdings über keine unmittelbare Anschlussbeschäftigung und ist er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Leistungen des Arbeitsamtes angewiesen, so sind hier die sozialversicherungsrechtlichen Nachteile zu berücksichtigen: gemäß § 144 I Nr. 1 SGB III tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, wenn der Arbeitslose seine Beschäftigung ohne wichtigen Grund gelöst oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und er dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben.
Sollte der Arbeitnehmer beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis vorfristig zu kündigen, stellt sich die Frage, inwieweit er hier mit Sanktionen oder Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers zu rechnen hat oder nicht
Kündigung durch den Arbeitgeber
Beabsichtigt demgegenüber der Arbeitgeber das Arbeitverhältnis zu beenden, so hat er sämtliche Regelungen des allgemeinen und des besonderen Kündigungsschutzes in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht zu beachten. Das Risiko des Arbeitgebers, dass ihm bei dem Ausspruch der Kündigung Fehler unterlaufen und die Kündigung in einem etwaigen Kündigungsschutzverfahren von den Arbeitsgerichten als unwirksam bewertet wird, ist erheblich. Zur Minimierung dieses Risikos ist eine eingehende Rechtsberatung des Arbeitgebers auch schon vor Ausspruch der Kündigung unverzichtbar. Der Arbeitgeber und sein Berater werden hierbei folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen haben:
Besteht ein Sonderkündigungsschutz zum Beispiel für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder etc.?
Besteht der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz?
Liegen Gründe für eine verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung vor?
Wie ist gegebenenfalls ein Betriebsrat zu beteiligen (Anhörung oder Zustimmung)?
Welche Formen und Fristen sind bei einem Ausspruch einer Kündigung zu beachten?
Wie kann am Besten die Zustellung der Kündigung gewährleistet werden?
Wie sind die Risiken einer Kündigungsschutzklage zu bewerten?







