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06.09.2010

Artikel zum Schlagwort »Kündigungsrecht«

Kündigung wegen 1,30 EUR ist rechtmäßig

Schon der dringende Verdacht einer Straftat, der sich auf objektive Tatsachen stützt, kann ein Kündigungsgrund sein und eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Wert des “Diebesguts” ist nicht entscheidend – 1,30 EUR können schon genügen.
(LAG Berlin, 7 Sa 2017/08)

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